Grüne: Empfehlungen der Stadt zum Buddenbrookhaus nicht umsetzbar

Die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen reagiert mit Befremden auf die erneute Empfehlung der Verwaltung, das Gewölbe aus dem 13. Jahrhundert teilzuzerstören oder zu versetzen und sich damit sowohl über die bestehende Denkmalschutzgesetzgebung als auch über die mehrfach bestätigte Beschlusslage der Bürgerschaft hinwegzusetzen. Die Empfehlungen der Verwaltung sind eine Scheinlösung, rechtlich nicht umsetzbar und würden den Lübecker*innen erneut enorme Kosten in unbekannter Höhe aufbürden, die bei der Empfehlung des Bürgermeisters nicht mal berücksichtigt werden.

Hierzu erklärt der Co-Fraktionsvorsitzende Dr. Axel Flasbarth:

„Seit fast einem Jahr weiß die Verwaltung, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante des Neuen Buddenbrookhauses sowohl dem geltenden Denkmalschutzrecht als auch der mehrfach in entsprechenden Beschlüssen manifestierten Mehrheitsmeinung der Bürgerschaft widerspricht. Dass der Verwaltung und Bürgermeister Lindenau dennoch nichts anderes einfällt als zum vierten Mal in einem Jahr die Teilzerstörung des Gewölbes zu empfehlen, ist ein Armutszeugnis. Mit dem Kopf durch die Wand auf eigenen Vorstellungen zu beharren, löst keine einzige der Herausforderungen Lübecks, ganz im Gegenteil.

Besonders verheerend an dem Beharren der Verwaltung auf ihren alten Plänen ist, dass deren Umsetzbarkeit rechtlich nicht möglich und voraussichtlich sehr, sehr teuer ist. Der Lübecker Denkmalschutzverein BIRL hat inzwischen Widerspruch gegen die rechtswidrige Umgehung des Denkmalschutzes durch den Bürgermeister eingelegt. Bestenfalls folgt daraus ein jahrelanger Rechtsstreit und im Worst Case fallen die Pläne der Verwaltung vor Gericht durch. Und gleiches gilt auch für die sogenannte Translozierung, also der Versetzung der wertvollsten Teile des Gewölbes aus dem 13. Jahrhundert. Neben diesen rechtlichen Hürden kommt hier noch hinzu, dass die Umsetzung dieser technischen Herausforderungen offenbar enorm teuer, die genauen Kosten aber ungeklärt und vollständig von der Hansestadt zu tragen sind, aber in der Empfehlung der Verwaltung in keiner Weise berücksichtigt werden.

Die Lübecker Bürgerschaft hat vor neun Monaten zum ersten Mal beschlossen, das Neue Buddenbrookhaus nur unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes errichten zu wollen. Wir fordern hier endlich die konstruktive Umsetzung dieses Beschlusses und entsprechende Umplanungen.”

Das Mitglied des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege Kimberly D’Amico ergänzt:

„Aus unserer Sicht sind sowohl die Zerstörung als auch die Translozierung der Gewölbeteile unter dem Buddenbrookhaus denkmalrechtlich nicht zulässig. Die Empfehlungen der Verwaltung werden also einen mehrjährigen Rechtsstreit zur Folge haben, der dazu führen wird, dass die Fördergelder verfallen werden.

Erfreulich ist, dass durch die neue Konzeptstudie bestätigt wurde, dass es sehr wohl Lösungen und Umplanungsmöglichkeiten gibt, mit deren Hilfe das Neue Buddenbrookhaus denkmalschutzgerecht gebaut werden könnte. Wir fordern, diese Lösungen jetzt konsequent umzusetzen und für diese Umplanungen die Zustimmung der Fördergeldgeber einzuholen. Besonders enttäuschend ist aus unserer Sicht, dass es nach dem Ende der Gespräche im Mediationsformat vor über zwei Jahren die Gelegenheit und die Zeit gegeben hätte, diese allseits befriedigende Umplanung in Ruhe umzusetzen. Dass dies nicht geschehen ist, hat alleine Bürgermeister Lindenau zu verantworten. Umso mehr sollte er sich heute bemühen und Lösungen umzusetzen, die seine Versäumnisse korrigieren, damit wir gemeinsam endlich einen tragbaren Konsens finden, das Neue Buddenbrookhaus zu bauen.”